Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen - Investitionszuschuss Link zur Förderung

  • Für die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von € 30,- bis € 190,- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche gewährt werden.
  • Mögliche Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel die Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen.
  • Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können auch besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse mitgefördert werden.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1055011