Errichtung von Mietwohnungen - Förderdarlehen für Leistbarkeit, Kredit Link zur Förderung

  • Diese Förderung kann nur in Kombination mit der Förderung für die Errichtung von Mietwohnhäusern und Wohnheimen (Hauptförderung) gewährt werden.
  • Werden seitens des Bauträgers nur 50 Euro (das ist der Indexwert aus dem Jahr 2000; wertgesichert), derzeit (bis 31.3.2021) 73,15 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche, als Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) von der Mieterin beziehungsweise dem Mieter eingehoben, kann ein zusätzliches Förderdarlehen in Höhe von 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien

+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007, LGBl. Nr. 32/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Kann nur in Kombination mit der Förderung für die Errichtung von Mietwohnhäusern und Wohnheimen (Hauptförderung)

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1055003