Errichtung von kommunaler Infrastruktur - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für die Einrichtung der kommunalen Infrastruktur kann ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss bis zum vollen Ausmaß der Baukosten gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien
+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/index.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007, LGBl. Nr. 32/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054956