Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für die Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern können Investitionszuschüsse in Höhe von 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden.

Diese Förderung beinhaltet den Neuanschluss oder die Umstellung einer vorhandenen Heizungsanlage an das Fernwärmenetz oder die eines hocheffizienten alternativen Heizsystems. Als solche gelten:

  • Zentrale Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage auszuführen.
  • Heizungswärmepumpensysteme sind, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage auszuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien - Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-8
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054766