Erhöhung des Wohnkomforts - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in Mehrwohnungshäusern können Investitionszuschüsse in Höhe von 40 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Förderung ist mit einem Betrag von 160 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume begrenzt.

Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden:

  • Barrierefreie Umgestaltung von allgemeinen Teilen des Hauses
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen
  • Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen
  • Neugestaltung des Hofes
  • Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen
  • Haustechnische Verbesserungen (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen)
  • Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von BewohnerInnen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen
  • Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen
  • Sonnenschutz zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung (bauphysikalischewr Nachweis erforderlich)
  • Verbesserung der Luftqualität in Wohnräumen: Kontrollierte Wohnraumbe- und -entlüftung mit Wärmerückgewinnung.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien - Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-8
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Nur in Kombination mit einer thermisch-energetischen Sanierung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054741