Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Veranstaltungen sind von der COVID-19-Krise stark betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Besonders die Hotellerie, Cateringunternehmen, Künstlerinnen- und Künstleragenturen, Eventagenturen, Veranstaltungstechnik, aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter sind in hohem Ausmaß von Veranstaltungen abhängig.
Vor diesem Hintergrund wurde am 26. Jänner 2021 die Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für einen Schutzschirm für Veranstaltungen I in Kraft gesetzt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 90% der förderbaren Kosten, max. jedoch EUR 2 Mio. Diese wird ausbezahlt, wenn die Veranstaltung COVID-19-bedingt abgesagt oder nur eingeschränkt stattfinden kann.
Damit auch große und besonders wertschöpfungswirksame Veranstaltungen
adäquat unterstützt werden können, wird mit der gegenständlichen Richtlinie ein Schutzschirm für Veranstaltungen II in Form eines Zuschusses bis zu 80% der förderbaren Kosten und bis max. EUR 10 Mio. pro Veranstalter umgesetzt.
Damit sollen noch intensivere Anreize zur Organisation von Veranstaltungen
gesetzt werden und die Attraktivität des Standorts Österreich für Veranstaltungen trotz der COVID-19-Krise maßgeblich gestärkt werden.