COVID-19 Beschaffung von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung Link zur Förderung

  • Im Rahmen dieser COVID-19 Maßnahme werden zur Unterstützung der betroffenen Betriebe und Einrichtungen (siehe § 1 Absatz 2 vorletzter Satz der COVID-19-Öffnungsverordnung, BGBl. II Nr. 214/2021) SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung beschafft.
  • Diese Tests werden durch die Länder an die Betriebe und Einrichtungen ausgegeben. Damit soll auch jenen Personen, die sonst keinen Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können, der einmalige Eintritt in den Betrieb bzw. die Einrichtung ermöglicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stubenring 1, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungsverordnung; Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes für die Übereignung von SARS-CoV-2-Antigentests an die Bundesländer nach § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung der COVID-19-Öffnungsverordnung, BGBl. I Nr. 97/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

60 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1054410