Österreichische Holzinitiative Think.Wood Link zur Förderung

"THINK.WOOD" ist das Motto der Österreichischen Holzinitiative, welche vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Rahmen des Österreichischen Waldfonds umgesetzt wird. Zweck des Mottos ist es die nachwachsende und nachhaltig verfügbare Ressource „Holz“ als Teil der Lösung ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen zu sehen. Es ist ein vielseitig einsetzbarer Rohstoff von unschätzbarem Wert. Mit der Österreichischen Holzinitiative soll die Bedeutung von Holz für den Klimaschutz aufgezeigt sowie das enorme und nachhaltige Innovationspotenzial seiner Verwendung frei gelegt werden.

Die Holzinitiative ist ein holistisches Gesamtpaket zur Lösung von Herausforderungen unserer Zeit im Sinne einer nachhaltigen Gegenwart und Zukunft. THINK.WOOD stellt für die vorliegenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen einen umfassenden und bottom-up basierten Ansatz für innovative Lösungen bereit. Diese Maßnahmen umfassen die gesamte Wertschöpfungskette - angefangen von Governance über Innovation, Holzbau, Ausbildung bis hin zur Kommunikation und Bewusstseinsbildung.

Weitere Informationen finden Sie hier.  

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H.
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-5040
maria.buergermeister-maehr@ffg.at
http://www.ffg.at

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion III - Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit
Stubenring 1, 1010 Wien
service@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht, eine (publizierbare) Kurzzusammenfassung und eine Endabrechnung zu legen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz in der geltenden Fassung (01.03.2022)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

57,86 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors
  • Förderung richtet sich an Personengemeinschaft

Referenznummer

1054378