Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Ziel dieser Maßnahme ist die Abgeltung zum Ausgleich für den Wertverlust der Vermögenswerte, der durch Borkenkäfer verursachte Schäden in forstwirtschaftlichen Gebieten aufgetreten ist.
Die Entschädigung beträgt pauschal EUR 3.500,- pro Hektar geschädigter Fläche – dies sind nicht mehr als 30% des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waldfondsgesetzes durchschnittlich kalkulierten Hektarwertes. Dieser kalkulierte Einkommensverlust berücksichtigt die Verluste von Vermögenswerten, gemessen an den Vermögensverkaufswerten.
Förderungen aus dem Härtefallfonds für den Betriebszweig 3g (Sägerundholz) sind anzurechnen.
Die maximale Förderung beträgt je Förderwerber EUR 200.000. Die Förderuntergrenze liegt bei EUR 1.000,-.