Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust Link zur Förderung

Das Ziel dieser Maßnahme ist die Abgeltung zum Ausgleich für den Wertverlust der Vermögenswerte, der durch Borkenkäfer verursachte Schäden in forstwirtschaftlichen Gebieten aufgetreten ist.

Die Entschädigung beträgt pauschal EUR 3.500,- pro Hektar geschädigter Fläche – dies sind nicht mehr als 30% des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waldfondsgesetzes durchschnittlich kalkulierten Hektarwertes. Dieser kalkulierte Einkommensverlust berücksichtigt die Verluste von Vermögenswerten, gemessen an den Vermögensverkaufswerten.

Förderungen aus dem Härtefallfonds für den Betriebszweig 3g (Sägerundholz) sind anzurechnen.

Die maximale Förderung beträgt je Förderwerber EUR 200.000. Die Förderuntergrenze liegt bei EUR 1.000,-.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds/massnahme_3.html

Verweis auf  Pkt. 1.9 Kontrolle und Prüfungen der SRL

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz), BGBL. I Nr. 91/2020; Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (GZ 2021-0.829.254)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

31,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust

Referenznummer

1054287