- Diese Förderung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einer genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erhalten. Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen von Ausfallstunden teilnehmen, förderbar. Die Abwicklung der Förderung für Schulungen von Lehrlingen in Kurzarbeit erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich.
- Die Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Covid-19-Kurzarbeit kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 30.06.2022. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.
- Das Begehren ist vor Kursbeginn mit einem vollständigen Angebot des Veranstalters (inklusive Kursinhalten, Kurszeiten und Kurskosten) einzubringen.
- Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
Hinweis: Eine Kombination der Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Covid-19-Kurzarbeit mit anderen Beihilfen des AMS ist nicht möglich, d. h. eine Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, eine Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder eine Aus- und Weiterbildungsbeihilfe für den gleichen Zeitraum ist ausgeschlossen.