Maßnahmen zur Waldbrandprävention Link zur Förderung

Die Ziele der Maßnahme sind unter anderem Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen, Reduktion von Kosten der Waldbrandbekämpfung, Vorbeugung von Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten, generelle Vorsorge für ein klimabedingt steigendes Waldbrandrisiko im Alpenraum sowie Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums gegen das Übergreifen von Waldbränden.

  • Nationale Waldbrand-Risikobewertung (inkl. Datenbank, Geodatenportal), Monitoringprogramme (nach den europäischen Standards EFFIS/JRC) und Frühwarnsysteme -
  • Präventive Waldbehandlung in Waldbrand-Risikogebieten durch örtliche vorbeugende Aktionen kleineren Ausmaßes gegen Brände oder sonstige natürliche Gefahren;
  • Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur; Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung und Prävention auf Basis einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie;
  • Vorbeugende Maßnahmen gegen Folgerisiken, Erosions- und Bodenschutz von Brandflächen sowie einfache technische Begleitmaßnahmen;
  • Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 % für öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und das Ausbildungsprogramm Waldbrand und 80 % bei allen anderen Vorhaben.

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird an Förderungswerber für den Förderungsgegenstand „Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung“ gemäß Punkt 7.2.3 als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird an Förderungswerber, sofern dieser dem Beihilferecht unterliegt, für den Förderungsgegenstand “Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten, Ausbildungsprogramm Waldbrand” gemäß Punkt 7.2.5 als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Förderungsabwicklungsstelle ist die bzw. der jeweils zuständige Landeshauptfrau bzw. Landeshauptmann
https://info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds/massnahme_6.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds/massnahme_6.html

Verweis auf Pkt. 1.9 Kontrolle und Prüfungen der SRL vor

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz), BGBL. I Nr. 91/2020; Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (GZ 2021-0.829.254)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Maßnahmen zur Waldbrandprävention

Referenznummer

1054162