Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz Link zur Förderung

  • Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze.
  • Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern.
  • Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik  

 

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100% bei Konzepten und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik sowie 80% bei Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze sowie Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern.

Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen. Die Förderungsabwicklungsstelle hat den Abrechnungsmodus und die dafür erforderlichen Nachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises in der Genehmigung festzulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Förderungsabwicklungsstelle ist die bzw. der jeweils zuständige Landeshauptfrau bzw. Landeshauptmann
https://info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds/massnahme_4.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

www.waldfonds.at,

https://info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds/massnahme_4.html

https://info.bml.gv.at/themen/wald/waldfonds/massnahme_4.html

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz), BGBL. I Nr. 91/2020; Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (GZ 2021-0.829.254)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz

Referenznummer

1054139