Förderung einer "größeren Renovierung" Link zur Förderung

Größere Renovierungen sind zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten (innerhalb von max. 18 Monaten) an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Wohnhauses, soweit zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle bzw. Anlagen gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden müssen:

  • Fenster
  • Dach oder oberste Geschoßdecke
  • Fassadenflächen
  • Kellerdecke 
  • energetisch relevantes Haustechniksystem

Über die mindestens durchzuführenden Maßnahmen hinaus gibt es keine weiteren Beschränkungen der förderbaren Kosten soweit es sich um Maßnahmen handelt, die der Erhaltung und Verbesserung eines Wohnhauses dienen. Zulässig ist daher auch zum Beispiel die Vereinigung von Räumen zu Wohnungen oder die Zusammenlegung von Wohnungen.

Die Sanierungskosten dürfen - als Abgrenzung zum Neubau - die Baukostenobergrenze von 1.900 €/m2 nicht überschreiten. Gefördert werden nur Objekte, die auf Förderungslaufzeit als Mietwohnungen genutzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10: Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527, 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

Rechtsgrundlage

§§ 34a und 34b Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, LGBl Nr. 23/2015 idgF; §§ 25a und 25b Wohnbauförderungsverordnung 2015, LGBl Nr. 29/2015 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Erhalt und Verbesserung von bestehenden Wohnraum

Referenznummer

1054121