COVID-19 - Abwicklungskosten Gastgärtenoffensive Link zur Förderung

Zur Schaffung neuer und Attraktivierung bestehender Verabreichungsplätze in der Gastronomie im Freien wurde infolge von COVID-19 die Förderungsmaßnahme "Gastgärtenoffensive" erarbeitet (ID 1054048 - COVID-19 - Gastgärtenoffensive).

Die Förderung wird von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) abgewickelt. Die Abwicklungskosten werden vom BMLRT übernommen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - Abteilung V/4 - Tourismus-Förderungen
Stubenring 1, 1010 Wien
+ 43 1 71100 605921
abt-54@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at

Zur Abdeckung Ihrer Mühewaltung wird die ÖHT dem BMLRT einmalig 7% der Förderungssumme zuzüglich USt zum Zeitpunkt der Genehmigung der jeweiligen Förderung durch die ÖHT in Rechnung stellen.

Die Bestimmungen zur Kontrolle sind im Abwicklungsvertrag zwischen BMLRT und der ÖHT festgelegt.

Rechtsgrundlage

Ergänzung zum Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

0,84 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1054071