Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines Ausfallsbonus zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Bereich der Privatzimmervermietung und einem erweiterten Fördernehmerkreis von gewerblichen touristischen Vermietern und sonstigen touristischen Vermietern sowie bei Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank.
Der Förderzeitraum umfasst insgesamt sechzehn Betrachtungszeiträume (November 2020 bis März 2022).
Achtung: Die Antragstellung für die Betrachtungszeiträume November 2020, Dezember 2020, Jänner 2021 und Februar 2021 hat bis spätestens zum 31. Mai 2021 zu erfolgen.
Für eine Beantragung muss ein Umsatzausfall von mindestens 40% vorliegen.
Die Höhe der Förderung beträgt für März und April 2021 30% und für alle weiteren Betrachtungszeiträume 15 % des ermittelten Umsatzausfalls.
Gewerbliche und sonstige touristische Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhalten einen Zusatzbonus von 10%.
Die Förderung ist mit € 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die Mindesthöhe für den Ausfallsbonus (bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen) beträgt € 100 pro Betrachtungszeitraum.
Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze ist der Ausfallsbonus entsprechend zu kürzen.