COVID-19-HFF-Ausfallsbonus für touristische Vermieter u. Wein-, Mostbuschenschank u. Almausschank Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines Ausfallsbonus zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Bereich der Privatzimmervermietung und einem erweiterten Fördernehmerkreis von gewerblichen touristischen Vermietern und sonstigen touristischen Vermietern sowie bei Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank.

Der Förderzeitraum umfasst insgesamt sechzehn Betrachtungszeiträume (November 2020 bis März 2022).

Achtung: Die Antragstellung für die Betrachtungszeiträume November 2020, Dezember 2020, Jänner 2021 und Februar 2021 hat bis spätestens zum 31. Mai 2021 zu erfolgen.

Für eine Beantragung muss ein Umsatzausfall von mindestens 40% vorliegen.

Die Höhe der Förderung beträgt für März und April 2021 30% und für alle weiteren Betrachtungszeiträume 15 % des ermittelten Umsatzausfalls.

Gewerbliche und sonstige touristische Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhalten einen Zusatzbonus von 10%.

Die Förderung ist mit € 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die Mindesthöhe für den Ausfallsbonus (bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen) beträgt € 100 pro Betrachtungszeitraum.

Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze ist der Ausfallsbonus entsprechend zu kürzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien
050 3151 - 0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Entsprechende Informationen werden auf folgender Webseite www.ama.at/ bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

76,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1054063