COVID-19 - Gastgärtenoffensive Link zur Förderung

Die Gastronomie ist durch die Betretungsverbote, die zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus verordnet wurden, schwer getroffen. Da das Ansteckungsrisiko im Freien deutlich geringer ist als in geschlossenen Räumen, haben die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe („Gastgärten“) seit dem März 2020 jahreszeitenunabhängig an Bedeutung gewonnen.

Zur Schaffung und Attraktivierung von zusätzlichen und bestehenden Verabreichungsplätzen im Freien sind aber vielfach Investitionen notwendig, deren Finanzierung durch die Dauer der Betretungsverbote und dem Fehlen in- und ausländischer Gäste erschwert ist.

Daher sollen mit gegenständlicher Förderung Anreize gesetzt werden, diese Investitionen durchzuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.
Parkring 12a, 1010 Wien
oeht@oeht.at
https://www.oeht.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Förderungsmaßnahme stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung. 

Es wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 20% der förderbaren Kosten gewährt (Förderungssumme). Die Untergrenze der förderbaren Kosten beträgt EUR 5.000,00, die Obergrenze der förderbaren Kosten beträgt EUR 100.000,00 pro Förderungswerber.

Für die Auszahlung sind erforderlich: 

  1. das Vorliegen des durch firmenmäßige Fertigung angenommenen Förderungsangebotes (Förderungsvertrag),
  2. die Erfüllung aller im Förderungsangebot formulierten Auflagen und Bedingungen,
  3. eine Bestätigung über die dem Förderungsansuchen entsprechende Durchführung des Vorhabens und über dessen Abschluss durch eine vom Unternehmen erstellte und unterfertigte  Rechnungszusammenstellung unter Verwendung des von der ÖHT aufgelegten Excel-Formblattes. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit dieser Rechnungszusammenstellung ist vom Steuerberater,
    Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter des Förderungsnehmers zu bestätigen.

Die ÖHT hat eine risikobasierte Stichprobenprüfung der Rechnungen und Auszahlungsbelege durchzuführen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für eine Gastgärtenoffensive
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1054048