Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Gastronomie ist durch die Betretungsverbote, die zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus verordnet wurden, schwer getroffen. Da das Ansteckungsrisiko im Freien deutlich geringer ist als in geschlossenen Räumen, haben die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe („Gastgärten“) seit dem März 2020 jahreszeitenunabhängig an Bedeutung gewonnen.
Zur Schaffung und Attraktivierung von zusätzlichen und bestehenden Verabreichungsplätzen im Freien sind aber vielfach Investitionen notwendig, deren Finanzierung durch die Dauer der Betretungsverbote und dem Fehlen in- und ausländischer Gäste erschwert ist.
Daher sollen mit gegenständlicher Förderung Anreize gesetzt werden, diese Investitionen durchzuführen.