Stipendien für wissenschaftliche Abschlussarbeiten:VOLKSKUNDE, KULTURANTHROPOLOGIE, ETHNOMUSIKOLOGIE Link zur Förderung

Zur Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen vergibt das Land Kärnten über Vorschlag eines unabhängigen Fachbeirates zwei Stipendien:  

1 Stipendium für eine Diplom-/Master-Arbeit, Dotation € 1.500,-

1 Stipendium für eine Dissertation, Dotation € 3.600,-

Förderungswürdig sind wissenschaftliche Arbeiten (Diplom-/Master-Arbeit und Dissertation) mit inhaltlichem Kärnten-Bezug aus den Fachbereichen VOLKSKUNDE, KULTURANTHROPOLOGIE und MUSIKETHNOLOGIE, die sich zumindest mit einem der angeführten Forschungsbereiche auseinandersetzen:

  • Alltags- und Festkulturforschung
  • Erzähl- u. Liedforschung
  • Erforschung der Interkulturalität
  • Fachforschung zur "Kärntner Volkskunde"

Antragsberechtigt sind Studierende fachlich einschlägiger Studienrichtungen an in- u. ausländischen Universitäten und Fachhochschulen, die ein konkretes Vorhaben gemäß Punkt 1 der Bewerbungsrichtlinien bearbeiten oder zu bearbeiten beabsichtigen. Bereits abgeschlossene Arbeiten können nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
+43 (0)50 536 34002
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.kulturchannel.at/

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Raten.

Diplom-/Master-Arbeit, Dotation € 1.500,-:

1. Rate € 750,- nach Zuerkennung

2. Rate € 750,- nach Vorlage der Diplom-/Master-Arbeit inkl. Gutachten

Dissertation, Dotation € 3.600,-:

1. Rate € 1.200,- nach Zuerkennung

2. Rate € 1.200,- nach Vorlage des 1. Arbeitsberichts

3. Rate € 1.200,- nach Vorlage der Dissertation inkl. Gutachten

Der/Die StipendienemfpängerIn verpflichtet sich gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001 spätestens nach Ablauf von 12 Monaten einen schriftlichen Arbeitsbericht an abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Nach Beendigung der Stipendienlaufzeit (4 Semester Diplom-/Master-Arbeit bzw. 6 Semester Dissertation) ist die Abschlussarbeit (Diplom-/Masterarbeit oder Dissertation) sowie das Gutachten durch die Betreuer*innen im PDF-Format an abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln.

Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Förderung wird eine Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern (50:50) angestrebt.

Referenznummer

1053974