Förderung der Literatur Link zur Förderung

  • Jahresförderungen, die den laufenden Betrieb und das Programm von nichtkommerziellen Literaturinstitutionen mit Sitz in Stadt und Land Salzburg unterstützen sowie
  • Projektförderungen für Festivals, Veranstaltungen, Initiativen und Arbeit von Interessenvertretungen im Bereich Literatur und Literaturvermittlung in Stadt und Land Salzburg, wobei besonderes Augenmerk auf Jugendarbeit und Entwicklung von neuen Formaten gelegt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kultur und Wissenschaft
kultur-wissenschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine vollständige Auszahlung von Förderungen ohne Entlastung der vorhergehenden Subvention, Ratenzahlung ist möglich.

Der Verwendungsnachweis ist mit den in der Förderzusage angeführten Unterlagen bis zu dem darin festgelegten Termin zu erbringen. Ein Antrag auf mögliche Fristverlängerung ist schriftlich und rechtzeitig vor Ablauf des festgelegten Termins zu beantragen. Die Informationen zum Verwendungsnachweis sind zu beachten. 

Grundsätzlich kann eine neue Förderung erst nach Entlastung des vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises einer vorangegangenen Förderung erfolgen.

Informationen zum Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1053917