COVID-19 Abgeltung des Aufwandes der Apotheken für Ausgabe von COVID-19 Tests Link zur Förderung

  • Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung an bezugsberechtigte Personen durch öffentliche Apotheken für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie.
  • Pro bezugsberechtigter Person darf pro Monat eine Packung zu zehn Stück abgegeben werden. Sie wird durch ein pauschales Honorar an den Leistungserbringer abgegolten.
  • Die Krankenversicherungsträger erhalten den Aufwand für die an die Leistungserbringer bezahlten Honorare für COVID-19-Tests vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.
  • Bei dieser COVID-19 Maßnahme handelt sich um eine Abgeltung des administrativen Aufwandes der Apotheken für die Ausgabe der SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Gesundheitskasse
kundenservice@oegk.at

Rechtsgrundlage

§ 742b ASVG, § 380b GSVG, § 374b BSVG, § 261b B KUVG (BGBl. I Nr. 35/2021 und BGBl. I Nr. 36/2021)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Test gegen COVID-19 der breiten Bevölkerung zugänglich machen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1053750