COVID-19 Tests in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken Link zur Förderung

  • Durchführung von Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (COVID-19-Test) durch öffentliche Apotheken und ärztliche Hausapotheken für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie.
  • Die Leistung umfasst die Probenentnahme samt Material, die Auswertung der Probe, die Dokumentation und die Ausstellung eines Ergebnisnachweises. Sie wird durch ein pauschales Honorar an den Leistungserbringer abgegolten.
  • Den Patientinnen und Patienten dürfen von den Leistungserbringern keine Zuzahlungen für die COVID-19-Tests abverlangt werden.
  • Die Krankenversicherungsträger erhalten den Aufwand für die an die Leistungserbringer bezahlten Honorare für COVID-19-Tests vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Gesundheitskasse
kundenservice@oegk.at

Rechtsgrundlage

§ 742a ASVG, § 380a GSVG, § 374a BSVG, § 261a B KUVG (BGBl. I Nr. 35/2021 und BGBl. I Nr. 36/2021)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Test gegen COVID-19 der breiten Bevölkerung zugänglich machen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1053735