Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag Link zur Förderung

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher.

Betrag: bis zu 1.214 Euro pro Jahr (in 2020 bis zu 964 Euro, bis 2019 bis zu 764 Euro)

Dieser Absetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften von 19.930 Euro und 25.000 Euro auf null.

Siehe auch: Steuerabsetzbeträge (bmf.gv.at)

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Postfach 260, 1000 Wien
050233233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 6 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs

Referenznummer

1053719