Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Bund stellt im Jahr 2021 weitere 100 Millionen Euro für den Strukturfonds gemäß § 24 Z 1 FAG 2017 zur Verfügung, wovon 50 Millionen Euro als Aufstockung der im Jahr 2020 ermittelten Anteile verteilt werden.
Die erste Tranche dieser Aufstockung iHv. 50 Mio. Euro ist vom Bund bis 31. März 2021 zu überweisen, die zweite Tranche bis zum 30. Juni 2021.