COVID-19 Übernahme der Kosten bei Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen Link zur Förderung

Die Förderungsmaßnahme "COVID-19 Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen" (siehe ID 1047836) wird von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. abgewickelt. 

Betreffend die Abwicklung der „Maßnahmenschwerpunkte Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise“ I bis III der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020 in der geltenden Fassung dürfen dem Förderungsnehmer richtliniengemäß die einmalige Bearbeitungsgebühr und die laufende Haftungsprovision von der ÖHT nicht in Rechnung gestellt werden bzw. sind diese der aufgrund der Schadloshaltungsvereinbarung zwischen BMF, COFAG und ÖHT einer eigenen Rücklage für Schadensfälle zur späteren Bedeckung von Haftungsausfällen zuzuführen (Maßnahmenschwerpunkt II – COFAG-90 %).

Zur Abdeckung des Einnahmenentgangs stellt die ÖHT dem BMLRT einmalig ein Prozent der Haftungssumme zum Zeitpunkt der Genehmigung durch die COFAG in Rechnung. Damit sind die üblicherweise anfallenden Bearbeitungsgebühren und Haftungsprovisionen abgedeckt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stubenring 1, 1010 Wien
abt-54@bmlrt.gv.at

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.
Parkring 12, 1010 Wien
oeht@oeht.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020 (verlängert bis 31. Dezember 2021); Ergänzung zum Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

16,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1053628