COVID-19 – Umsatzsteuerbefreiung von In-vitro-Diagnostika und Impfstoffen Link zur Förderung

Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika („COVID-19-Tests“) und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind steuerfrei. Die Befreiung kann optional geltend gemacht werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 28 Abs. 53 Z 3 bis 5 UStG 1994 idF COVID-19-StMG, BGBl. I Nr. 3/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Wirkungsziele

Bekämpfung der COVID-19-Krise

Referenznummer

1053305