Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika („COVID-19-Tests“) und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind steuerfrei. Die Befreiung kann optional geltend gemacht werden.