COVID-19 - Bereitstellung von Arzneistoffen zur Behandlung von COVID-19 Link zur Förderung

  • Bereitstellung von Arzneistoffen zur Behandlung der durch das SARS-CoV-2-Virus ausgelösten Erkrankung COVID-19 (z.B. Remdesivier, 2021 folgen weitere).
  • Es handelt sich dabei um COVID-19-Medikamente, die im Rahmen des „Joint Procurement Veklury (Remdesivir)“ von der Europäischen Union angeschafft werden.
  • Ein Teil des Budgetvolumens betrifft die Finanzierung der Vorverträge bzw. die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen (21,8 Mio.). Diese erfolgen aus Mitteln des ESI (Emergency Support Instrument)-Fonds, die die Europäische Kommission bereitstellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VII
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
01/71100-644103
maria.paulke-korinek@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes an Covid-19-Impfungen und -Schnelltests Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden (Art. XI)

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

80 Mio. Euro

Wirkungsziele

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

Referenznummer

1053289