Sportförderungen Link zur Förderung

Die Stadt Villach unterstützt Villacher Sportvereine und deren Vereinstätigkeit, ganz besonders jene, die eine entsprechende Jugend- und Nachwuchsarbeit leisten.

Villacher Sportvereine können um Gewährung folgender Subventionen ansuchen:

  • Grund- und Jahresförderung
  • Nachwuchsförderung
  • Veranstaltungsförderung
  • Investitionszuschüsse
  • Sonstige Förderung

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Medienkooperations- und Medienförderungs-Transparenzgesetzes, BGBl. Nr. 125/2011, wird festgestellt, dass die Mittel aus der von der Stadt Villach gewährten Subvention/Förderung nicht für Zwecke der Herausgabe eines periodischen Druckwerkes oder den Betrieb eines periodischen elektronischen Mediums verwendet werden dürfen.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Freizeit und Sport
Tiroler Straße 47
9500 Villach
04242 205 3600
sport@villach.at

Siehe Link

  • Den zuständigen Organen des Magistrats ist über die widmungsgemäße Verwendung des Förderbetrags, mittels der Gewährung der Einsicht in Originalbelege, zu berichten
  • Im Falle der Nichterbringung der geforderten Nachweise, muss mit einer Rückzahlung des Förderbetrages samt den gesetzlich anfallenden Zinsen gerechnet werden!

Rechtsgrundlage

Subventionsordnung - Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach sowie Beschluss Ausschuss für Sportangelegenheiten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052992