Förderungen frauenspezifischer Projekte Link zur Förderung

Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen mit folgendem Inhalt:

  • Maßnahmen, die das Angebot in der Stadt Villach stärken
  • Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern
  • Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten
  • Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke
  • Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern
  • Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern
  • Präventions- und Opferschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 4 - Frauen
04242 205 3113
alisa.herzog@villach.at
https://villach.at/stadt-erleben/kultur/subvention-kultur-diversitaet

Der/die Förderungswerber/in ist verpflichtet, der Stadt Villach jederzeit Auskünfte hinsichtlich des geförderten Vorhabens zu erteilen, sowie deren Beauftragten jede Auskunftseinholung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der/die Förderungswerber/in die Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige mit dem/der Förderungswerber/in im Zusammenhang stehende Unterlagen zu gewähren.

Rechtsgrundlage

Bereichssubventionsordnung "Kultur und Diversität" sowie Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Das Ziel von Förderungen im Bereich Diversität ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Unterstützung der Villacher Zivilgesellschaft.

Referenznummer

1052844