Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Stadt Villach ist immer bestrebt, dem der Lebens- und Standortqualität wesentlich mitbestimmenden Faktor Umwelt einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Förderungswerber/innen können natürliche oder juristische Personen sein. Bei juristischen Personen hat die firmenmäßige bzw. statutenkonforme Unterfertigung des Antrages auf Gewährung einer Förderung durch den Vertretungsbefugten zu erfolgen.
Unter der Berücksichtigung der Verwendung erneuerbarer Energieträger sowie der Umsetzung der Intention der Umweltschutz- und Energieeffizienzrichtlinie im Bereich privater Haushalte fördert die Stadt Villach außerdem folgende Energieeffizienzmaßnahmen:
- Zentralheizgeräte in Bestandswohngebäuden unter Verwendung erneuerbarer Energieträger
- Dämmung der Wärmeverteilungsrohre
- Wärmepumpen in neuerrichteten Wohngebäuden
- Wärmepumpen in Verbindung mit einem Niedertemperaturwärmeabgabesystem mit einer Vorlauftemperatur von max. 40°C in thermisch sanierten Bestandsobjekten
- Thermisch verbesserte Gebäudehülle – Neuerrichtung von Wohngebäuden
- Thermisch verbesserte Gebäudehülle – Sanierung von Wohngebäuden
- Thermisch verbesserte Gebäudehülle – Sanierung einzelner Bauteile in Wohnobjekten