Innovationsförderung Link zur Förderung

Die Innovationsförderung stellt eine Unterstützung für Unternehmer/innen zur Förderung innovativer Vorhaben dar.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Gewerbe und Veranstaltungen - Stadtrat Christian Pober, BEd
+43(0)4242 / 205-100
str.pober@villach.at
https://www.christian-pober.at/

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der einmalig ausbezahlt wird. 

  • Der/die Förderungswerber/in ist verpflichtet, der Stadt Villach jederzeit Auskünfte hinsichtlich des geförderten Vorhabens zu erteilen, sowie deren Beauftragten jede Auskunftseinholung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der/die Förderungswerber/in die Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige mit dem/der Förderungswerber/in im Zusammenhang stehende Unterlagen zu gewähren.
  • Weiters ist das Betreten des Betriebes während der üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden zur Durchführung von Überprüfungen, die mit dem Fördervorhaben in Verbindung stehen, zu gestatten.

Rechtsgrundlage

SUBVENTIONSORDUNG - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach sowie Beschluss Ausschuss für Gewerbe, Lebensmittel- und Veterinärwesen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052604