Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Um speziell kleinere Milchkuhalmen zu unterstützen, gewährt das Land Tirol für bis zu 40 Milchkühe eine de-minimis Förderung pro Kuh von € 120,00. Ziele dieser Unterstützung sind:
- die Bewirtschaftung der Almen – insbesondere der Melkalmen – zu fördern und zu erhalten
- einen Ausgleich für die geringeren Milchleistungen der Almkühe zu schaffen
- die arbeitsintensive Alpung von Milchkühen zu fördern
- die Melkalmen als besonders tiergerechte Haltungsform in den Sommermonaten zu erhalten
- einen Beitrag zur Förderung der Tiergesundheit zu leisten
- mit der Weideführung einen konkreten Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu erreichen
- mit der Almmilch ein hervorragendes Ausgangsprodukt für eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Spezialprodukten anzubieten
- den Almbereich als attraktiven Erholungsraum zu erhalten
Förderungswerber können natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen sein, die einen almwirtschaftlichen Betrieb mit Standort in Tirol im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Milchkühen bewirtschaften. Viehhandelsbetriebe und Betriebe der Gebietskörperschaften sind von dieser Förderung ausgeschlossen.