Vollmilchmastkälber Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt einen Beitrag für den Absatz von Kälbern auf dem österreichischen Markt. Ziele dieser Förderung sind insbesondere

  • den Anteil an Kälbern zu verringern, die innerhalb der Europäischen Union und auch in Drittstaaten exportiert werden
  • die höheren Kosten, die durch den Einsatz von Vollmilch für die Kälberaufzucht und -mast entstehen, teilweise auszugleichen
  • das Verständnis für die gesamte Wertschöpfungskette bei den bäuerlichen Betrieben zu erhöhen
  • das Angebot an Mastkälbern an die Aufnahmefähigkeit des Marktes anzupassen
  • das Tierwohl über die gesamte Haltungszeit der Kälber zu verbessern

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen sein ,die einen rinderhaltenden Betrieb mit Standort in Tirol im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Viehhandelsbetriebe und Betriebe der Gebietskörperschaften sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Gewährung und Auszahlung: Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
agrarwirtschaft@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/

Antragstellung: Landwirtschaftskammer Tirol
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck
+43 5 92 92-0
office@lk-tirol.at
http://www.tirol.lko.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien gemäß § 9 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen für Vollmilchmastkälber in Tirol; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,35 Mio. Euro

Wirkungsziele

Weniger Kalbfleischexport und dadurch weniger Kälbertransporte Einsatz von Vollmilch in der Kälberaufzucht Das Angebot an Mastkälbern an die Aufnahmefähigkeit des Marktes anzupassen

Referenznummer

1052513