COVID-19 OÖ Plan - Bildungskarenz Plus Link zur Förderung

  • Bildungskarenz plus“ ist eine zeitlich begrenzte Förderung, die darauf abzielt, Arbeitskräfte auch während wirtschaftlich schwieriger Zeiten im Unternehmen zu halten und unter attraktiven Konditionen weiterzubilden.
  • Ziel der Förderung ist es, Kündigungen von Arbeitskräften mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich zu vermeiden und mittels einer Qualifizierung deren Arbeitsplatzsicherheit zu erhöhen.
  • Als Förderungswerber kommen alle Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden, in Betracht. Diese können die Förderung beantragen für
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Anspruch auf das Weiterbildungsgeld seitens des AMS OÖ haben.
    • Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat.
  • Die Weiterbildungskosten sind zur Gänze vom Unternehmen zu übernehmen. Die karenzierten Personen erhalten vom AMS OÖ Weiterbildungsgeld. Nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme/n sind die Rechnungen mit dem dazugehörigen Überweisungs- bzw. E-Banking-Beleg und die Teilnahmebestätigung/en des Schulungsinstitutes durch das Unternehmen an die Abteilung Wirtschaft und Forschung, Amt der Oö. Landesregierung zu übermitteln.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf die Hälfte der Belegschaft bzw. max. 30 Personen pro Unternehmen beschränkt. (Für Betriebe ab 60 Beschäftigten gibt es über Anfrage individuelle Lösungen)
  • Die Weiterbildung kann im Zeitraum vom 01.02.2021 bis 31.12.2022 absolviert werden.
  • Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bzw. maximal € 3.000,- pro Person unter Voraussetzung, dass die Weiterbildungskosten zur Gänze vom Betrieb übernommen werden.
  • Die Mindestdauer des Bezugs von Weiterbildungsgeld beträgt zwei Monate. Die maximale Dauer beträgt während des gesamten Förderzeitraumes zwölf Monate. Die Weiterbildung ist auch blockweise (jeweils aber mindestens zwei Monate) innerhalb des Förderzeitraums möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft & Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe

Prüfung des Antrages und der Abrechnungsunterlagen inklusive der damit vorgelegten Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Bildungskarenz Plus
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Referenznummer

1052406