COVID-19-Maßnahme: Sonderbetreuungszeit Phase 4 Link zur Förderung

Arbeitgeber haben Anspruch auf Vergütung des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund. Der Anspruch auf Vergütung ist mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG gedeckelt und muss binnen sechs Wochen nach Beendigung der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur geltend gemacht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Buchhaltungsagentur des Bundes
Dresdnerstraße 89, 1200 Wien
office@bhag.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 18b Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Arbeitnehmerschutz

Referenznummer

1052398