COVID-19 - Schutzschirm für Veranstaltungen I Link zur Förderung

Veranstaltungen sind von der COVID-19-Krise stark betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Besonders die Hotellerie, Cateringunternehmen, Künstlerinnen- und Künstleragenturen, Eventagenturen, Veranstaltungstechnik, aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter sind in hohem Ausmaß von Veranstaltungen abhängig.

Mit gegenständlicher Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen (im Zeitraum zwischen März 2021 und Juni 2023) gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Veranstaltungswirtschaft abgefedert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.
Parkring 12a, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stubenring 1, 1010 Wien
https://www.bmlrt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.oeht.at

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 90% der förderbaren Kosten. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist, dass die förderungsgegenständliche Veranstaltung aufgrund eines COVID-19 bedingten Ereignisses abgesagt wird oder nur wesentlich eingeschränkt durchgeführt werden kann. 

Der auszugleichende finanzielle Nachteil berechnet sich im Fall der Absage aus der Differenz zwischen den nicht (mehr) stornierbaren förderbaren Kosten und allfälligen angemessenen Abschlagszahlungen einerseits und den trotz Absage erzielten Einnahmen, allfälligen Versicherungsleistungen und anderen Förderungen andererseits. 

Der auszugleichende finanzielle Nachteil berechnet sich im Fall der wesentlich eingeschränkten Durchführung der Veranstaltung aus der Differenz zwischen den förderbaren Kosten, die trotz der eingeschränkten Durchführung anfallen einerseits und den trotz eingeschränkter Durchführung erzielten Einnahmen, allfälligen Versicherungsleistungen und anderen Förderungen andererseits. 

Für die Berechnung des auszugleichenden finanziellen Nachteils sowie
für die Auszahlung der Förderung sind u.a. erforderlich:

  1. das Vorliegen des durch firmenmäßige Fertigung angenommenen Förderungsangebotes (Förderungsvertrag);
  2. die Erfüllung aller im Förderungsangebot formulierten Auflagen und Bedingungen;
  3. eine mit Gründen und Nachweisen versehene Bestätigung über die Absage bzw. eingeschränkte Durchführung der Veranstaltung;
  4. eine Rechnungszusammenstellung samt aller Unterlagen und Belege, aus denen sich der finanzielle Nachteil ergibt. 
  5. gegebenenfalls Bestätigung des des finanziellen Nachteils durch eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen Wirtschaftsprüfer oder eine Bilanzbuchhalterin bzw. einen Bilanzbuchhalter

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für einen Schutzschirm für Veranstaltungen I

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

300 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1052380