Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Veranstaltungen sind von der COVID-19-Krise stark betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Besonders die Hotellerie, Cateringunternehmen, Künstlerinnen- und Künstleragenturen, Eventagenturen, Veranstaltungstechnik, aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter sind in hohem Ausmaß von Veranstaltungen abhängig.
Mit gegenständlicher Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen (im Zeitraum zwischen März 2021 und Juni 2023) gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Veranstaltungswirtschaft abgefedert werden.