Haftungsübernahmen für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (gem. RL 2014-2020), Haftungen Link zur Förderung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Haftung durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) für Fremdkapital, das für die Umsetzung investiver Maßnahmen eingesetzt wird (z.B. Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Personalunterkünften). 

KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren.

Die Haftungsquote beträgt bis zu 80% des Fremdkapitals. Die Schadloshaltung der ÖHT für die Übernahme der Haftungen erfolgt durch den Bund. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft - Abt. VIII/4 Tourismus-Förderungen
https://www.bmaw.gv.at

https://www.oeht.at

Folgende Kosten fallen für den Förderungsnehmer an:

  • Bearbeitungsgebühr: 1,0% (max. EUR 10.000,00)
  • Haftungsprovision: 0,8% p.a. bei Fremdkapital
  • Kündigungsprovision: 2% (bei vorzeitiger Kündigung)

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Budgetiertes Volumen

625 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1052364