Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Haftung durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) für Fremdkapital, das für die Umsetzung investiver Maßnahmen eingesetzt wird (z.B. Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Personalunterkünften).
KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren.
Die Haftungsquote beträgt bis zu 80% des Fremdkapitals. Die Schadloshaltung der ÖHT für die Übernahme der Haftungen erfolgt durch den Bund.