COVID-19 - Keine Säumniszuschläge für fällige Geldstrafen und Wertersätze Link zur Förderung

Für bereits fällige Geldstrafen und Wertersätze werden keine Säumniszuschläge festgesetzt. Wurde ein solcher bereits festgesetzt, kann ein Entfall beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das Amt für Betrugsbekämpfung- oder Zollamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 323c Abs. 15 BAO idF 2. COVID-19-StMG, BGBl. I Nr. 52/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Entbürokratisierung

Referenznummer

1052273