COVID-19 - Maßnahmen im Zusammenhang mit "Distance-Learning" Link zur Förderung

Anlässlich der COVID-19 Pandemie und des damit verbundenen eingeschränkten Betriebs an Schulen wurde für allgemeinbildende und berufsbildende Pflichtschulen im Bundesland Salzburg die für "Distance-Learning" während des Lockdowns notwendige IT-Ausstattung als Anschubfinanzierung angeschafft.

Dabei handelt es sich insbesondere um mobile Endgeräte (Tablets) und Internetzugänge (SIM-Karten), welche sozial bedürftigen Schüler/innen an Salzburger Pflichtschulen, welche über keine einschlägige Ausstattung verfügen, als Sachleistung leihweise und befristet auf die Dauer des verordneten Fernunterrichts zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll allen Schüler/innen an Salzburger Pflichtschulen die Teilnahme am Unterricht durch "Distance-Learning" ermöglicht werden.

Die angeschaffte IT-Ausstattung wird den Schüler/innen bei Bedarf kostenlos über die Schulen, mittels Leihvertrag auf die Dauer des Fernunterrichts zur Verfügung gestellt. Weiters wurde Lernsoftware im Rahmen einer Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt, damit eine umfassende Partizipation der Schüler/innen am Fernunterricht erfolgen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion für Salzburg
Mozartplatz 8-10, 5020 Salzburg
+43 662 8083-0
office@bildung-sbg.gv.at
https://www.bildung-sbg.gv.at/

Rechtsgrundlage

Art. 16 bis 18 und Art. 20 bis 21 des 3. COVID-19-Gesetz, BGBl I Nr 23/2020

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Referenznummer

1052166