COVID-19 Übernahme der Kosten für die Softwareimplementierung des Elektronischen Impfpasses Link zur Förderung

  • Die in einem Vertragsverhältnis zu einem Krankenversicherungsträger stehenden Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten und selbständige Ambulatorien mit einem Vertragsverhältnis zu einem Krankenversicherungsträger erhalten die für die Implementierung der für den elektronischen Impfpass notwendigen Software und die für die Anschaffung eines Scanners angefallenen Kosten im tatsächlich angefallenen Ausmaß, jedoch mit maximal € 1.300,- begrenzt, von der Österreichischen Gesundheitskasse ersetzt.
  • Die Österreichische Gesundheitskasse erhält die ausbezahlten Kosten vom Bund refundiert, wobei ein Betrag in Höhe von € 5,28 Mio. aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu bedecken ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Gesundheitskasse
kundenservice@oegk.at

Rechtsgrundlage

§ 748 ASVG (BGBl. I Nr. 22/2021), BGBl. I Nr. 35/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

5,28 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung des niedergelassenen med. Bereichs
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1052083