COVID-19 Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich Link zur Förderung

  • Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 durch im niedergelassenen Bereich tätige Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie selbständige Ambulatorien bis 30. September 2021.
  • Die Leistung umfasst die mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff vorzunehmende Durchführung der zweimal zu erfolgenden Impfung sowie die jeweilige Dokumentation und wird durch ein pauschales Honorar an den Leistungserbringer abgegolten.
  • Den Patientinnen und Patienten dürfen von den Leistungserbringern keine Zuzahlungen für diese Impfung abverlangt werden.
  • Eine nähere Regelung über die Durchführung der Impfung, die Priorisierung der Zielgruppen sowie die Höhe des Honorars erfolgt durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BGBl. II Nr. 34/2021).
  • Die Krankenversicherungsträger erhalten den Aufwand für die an die Leistungserbringer bezahlten Honorare für diese Impfungen vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Krankenversicherungsträger
kundenservice@oegk.at

Rechtsgrundlage

§ 747 ASVG, § 384 GSVG, § 378 BSVG, § 263 B KUVG (2. SVÄG 2020, BGBl. I Nr. 158/2020, BGBl. II Nr. 34/2021)

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Unterstützung des niedergelassenen med. Bereichs
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1052018