COVID-19 Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich Link zur Förderung

  • Durchführung von Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (COVID-19-Test) durch im niedergelassenen Bereich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie selbständige Vertragsambulatorien für Labormedizin für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie.
  • Die Leistung umfasst die Probenentnahme samt Material bzw. die Auswertung der Probe sowie die jeweilige Dokumentation und wird durch ein pauschales Honorar an den Leistungserbringer abgegolten.
  • Den Patientinnen und Patienten dürfen von den Leistungserbringern keine Zuzahlungen für die COVID-19-Tests abverlangt werden.
  • Eine nähere Regelung über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich, insbesondere über die konkreten Voraussetzungen, die Art der Tests, sowie die Höhe der Honorare für die erbrachten Leistungen erfolgt durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BGBl. II Nr. 453/2020).
  • Die Krankenversicherungsträger erhalten den Aufwand für die an die Leistungserbringer bezahlten Honorare für COVID-19-Tests vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Krankenversicherungsträger
kundenservice@oegk.at

Rechtsgrundlage

§ 742 ASVG, § 380 GSVG, § 374 BSVG, § 261 BKUVG (BGBl. I Nr. 105/2020 und BGBl. II Nr. 453/2020), BGBl. II Nr. 34/2021 und deren Änderung mit BGBl. II Nr. 64/2021

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Abgeltungen an den niedergelassenen Bereich
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1051978