COVID-19 Einmalzahlung an arbeitslose Krankengeldbezieher/innen Link zur Förderung

  • Einmalzahlung für Personen, die im Anschluss an einen Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in den Monaten September bis November 2020 für mindestens 47 Tage Krankengeld bezogen haben.
  • Die Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise beträgt je nach Dauer des Krankengeldbezugs € 150,-, € 300,- oder € 450,- und wird vom zuständigen Krankenversicherungsträger für Jänner 2021 ausgezahlt.
  • Der Krankenversicherungsträger erhält den Aufwand für diese Einmalzahlung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Krankenversicherungsträger
office-o@oegk.at

Rechtsgrundlage

§ 41 Abs. 5 AlVG (BGBl. I Nr. 130/2020)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Unterstützung der Arbeitslosen und Notstandshilfebezieher

Referenznummer

1051937