IÖB-Toolbox Link zur Förderung

Das Förderungsprogramm IÖB-Toolbox hat den Zweck, österreichischen öffentlichen Auftraggebern die Planung und Umsetzung von IÖB-Challenges als innovatives Instrument der Markterkundung, sowie die Durchführung von innovativen Beschaffungen zu ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a
01-501-75/589
p.huber@aws.at
http://www.aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.aws.at/aws-ioeb-toolbox/

Der Zuschuss wird als einmaliger Betrag nach Vorlage und Approbation des Endberichts (Sachbericht und Endabrechnung) ausbezahlt.

Kontrolle von Sachbericht und Endabrechnung

Rechtsgrundlage

IÖB-Toolbox Sonderrichtlinien auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtli­nien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014 in der jeweils gelten­den Fassung). De-minimis-Verordnung: Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24. Dezember 2013), deren Geltungsdauer mit der Verlängerungs-VO (VO (EU) 2020/972 vom 2.7.2020) bis 31.12.2023 verlängert wurde. Die Förderung von nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten stellt keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar; für die Abgrenzung von wirtschaftlichen zu nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten wird die Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe herangezogen (ABl. C 262 vom 19. Juli 2016; insbesondere Abschnitt 2).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Entwicklung von Technologien für eine moderne, effiziente, leistungsfähige und sichere FTI-Infrastruktur zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen (societal challenges)

Referenznummer

1051911