Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der COFAG wurde über Auftrag des Bundesministers für Finanzen gemäß § 2 Abs. 2a ABBAG-Gesetz die Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von finanziellen Maßnahmen übertragen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind.
Die COFAG wurde vom Bundesminister für Finanzen beauftragt, einen finanziellen Ersatz an Unternehmen zu gewähren, die durch die Ausbreitung von COVID-19 Verluste erleiden.
Der Verlustersatz stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 Prozent dar. Je nach Größe des Unternehmens werden 70 bis 90 Prozent der Verluste abgedeckt. Der Verlustersatz ist mit 3 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt.