Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die COFAG wurde vom Bundesminister für Finanzen beauftragt, Zuschüsse zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu gewähren, die durch die Ausbreitung von COVID-19 im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 Schäden erleiden, die im betroffenen Geschäftsjahr zu einer Bestandsgefährdung führen („Standortsicherungszuschüsse").