Alternativenergieförderung 2021/2022 - Fernwärmeerrichtung Link zur Förderung

Neuerrichtung oder Ausbau von Fernwärmeanlagen von juristischen Personen, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus heimischen biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer mit biogenen Brennstoffen betriebenen Kraftwärmekopplung stammt.

Die Förderung richtet sich an alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die im Besitz einer Konzession für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme sind oder die als landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sind.

Förderungsfähige Anlagen(teile) für den erstmaligen Anschluss an eine Fernwärmeanlage:

  • Anschlusskostenbeitrag
  • Wärmeübergabestation (falls diese nicht schon beim Fernwärmeversorger gefördert wurde)
  • Umstellung auf Zentralheizung
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf
  • Hocheffiziente Umwälzpumpen
  • Regelung, Verrohrung
  • Einbindung der Warmwasserbereitung
  • Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
  • Planungs- und Beratungskosten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
Flatschacher Straße 70; 9021 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 35061
stefan.salzmann@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung werden ca. sechs Monate vergehen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort

Rechtsgrundlage

Richtlinie Alternativenergieförderung 2021/2022; Punkt VIII

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung der Fernwärmeerrichtung (10 Projekte pro Jahr)

Referenznummer

1051846