Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Neuerrichtung oder Ausbau von Fernwärmeanlagen von juristischen Personen, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus heimischen biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer mit biogenen Brennstoffen betriebenen Kraftwärmekopplung stammt.
Die Förderung richtet sich an alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die im Besitz einer Konzession für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme sind oder die als landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sind.
Förderungsfähige Anlagen(teile) für den erstmaligen Anschluss an eine Fernwärmeanlage:
- Anschlusskostenbeitrag
- Wärmeübergabestation (falls diese nicht schon beim Fernwärmeversorger gefördert wurde)
- Umstellung auf Zentralheizung
- Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf
- Hocheffiziente Umwälzpumpen
- Regelung, Verrohrung
- Einbindung der Warmwasserbereitung
- Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank
- Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
- Planungs- und Beratungskosten