Alternativenergieförderung 2021/2022 - Photovoltaik Eigenverbrauchsanlagen Link zur Förderung

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Förderung beträgt € 200,- je kWp Anlagenleistung.

Förderfähig sind:

  • Der Ankauf und die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen).
  • Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs.

 Nicht förderfähig sind:

  • Inselanlagen (z. B. Anlagen auf Almhütten).
  • Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif.
  • Gebrauchte Module.

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Das Gebäude, für das die Anlage bestimmt ist, muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
Flatschacher Straße 70
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 35061
stefan.salzmann@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. sechs Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020; Punkt VI - Photovoltaik Eigenverbrauchsanlagen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

1 MW PV-Leistung pro Jahr

Referenznummer

1051838