Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Förderung beträgt € 200,- je kWp Anlagenleistung.
Förderfähig sind:
- Der Ankauf und die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen).
- Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
Nicht förderfähig sind:
- Inselanlagen (z. B. Anlagen auf Almhütten).
- Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif.
- Gebrauchte Module.
Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Das Gebäude, für das die Anlage bestimmt ist, muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.